Sozialversicherungsberatung

Die Sozialversicherungsberatung im Kontext der Arbeitsintegration trägt dazu bei, dass Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt zurückkehren können, ohne ihre finanzielle Sicherheit durch den Verlust von Sozialversicherungsleistungen zu gefährden. Dies ist besonders wichtig für Personen, die zuvor auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren und nun in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen.

Umgesetzt wird dies mit …

  1. Beratung zur Arbeitsaufnahme: Wir unterstützen Einzelpersonen dabei, den Übergang von der Stellenlosigkeit oder Anstellung im 2. Arbeitsmarkt zur Anstellung im 1. Arbeitsmarkt zu planen und zu gestalten. Dabei berücksichtigen wir die Auswirkungen auf bestehende Sozialversicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Rente etc.
     
  2. Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen: Dies beinhaltet die Klärung und Erläuterung der Auswirkungen bei der Arbeitsaufnahme auf die Leistungen bezüglich Rentenansprüche oder Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfeleistungen. Es wird erläutert, wie sich die  Erwerbstätigkeit auf diese Leistungen auswirkt.
     
  3. Antragsstellung und Verwaltung: Wir unterstützen sie bei der ordnungsgemäßen Anmeldung für Sozialversicherungsleistungen und -programme. Damit stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um diese Leistungen auch zu erhalten.
     
  4. Optimierung von Leistungen: Hierbei geht es darum, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer alle verfügbaren Sozialversicherungsleistungen maximal nutzen, einschließlich arbeitsbedingter Vorteile und Rentenplanung.
     
  5. Vermeidung von Fehlern: Ein wichtiger Aspekt ist auch die Beratung zur Vermeidung von Fehlern, die zu Problemen mit Sozialversicherungsleistungen führen könnten. Dies betrifft das Einhalten von Fristen und Anmeldeformalitäten, das Erkennen bei welchen Versicherungen gemeldet werden muss, die Korrektheit und Vollständigkeit von Angaben.